1. Vorbeugende Desinfektion mit dem Ziel die Verbreitung von (potentiellen) Krankheitserregern einzuschränken.
2. Flächen mit häufigem Hände- bzw. Hautkontakt, Flächen zur Bearbeitung von Lebensmitteln, Sanitärbereiche, patientennahe Flächen, etc.
Erkennbarer Kontamination von Flächen, Schlussdesinfektion, Ausbruchssituation und Auftreten spezieller Erreger, z.B. multiresistenter oder hochinfektiöser Erreger (z.B. Covid-19, MRSA, ESBL, Noroviren, Rota-Viren, Clostridium difficile).
Wird eine Entseuchung behördlich angeordnet, müssen Mittel und Verfahren gem. § 18 Desinfektionsschutzgesetzes verwendet werden. Dies sind Präparate aus der RKI-Liste. Im Vergleich zur routinemäßigen oder gezielten Desinfektion, werden meist deutlich höhere Anwendungskonzentrationen und Einwirkzeiten verwendet. Diese sind notwendig um epidemische Ausbrüche zu verhindern.
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