Unterhaltsreinigung
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Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen an der Unterhaltsreinigung. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität

Unterhaltsreinigung
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Unterhaltsreinigung
Ein gepflegtes Ambiente hinterlässt den besten Eindruck


Die Unterhaltsreinigung wird hierzulande definiert als sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Dabei können die Reinigungsarbeiten täglich, wöchentlich, monatlich oder auch in den individuell vom Kunden gewünschten Zeitabständen erfolgen.


Verschiedene Leistungen können beispielsweise im Rahmen der täglichen Unterhaltsreinigung eines Büros enthalten sein wie das einsammeln von gebrauchtem Geschirr, das feuchte abledern von Tischen und Schreibtischen, die Säuberung von Türen, Akten- und Kleiderschränke im Griffbereich, sowie die Reinigung der Lichtschalter, Glastüren und Spiegel, Computer-, Fax- und Kopiergehäusen, der PC Bildschirme und Telefone. 
Darüber hinaus werden Abfallbehälter und Aschenbecher geleert und feucht gereinigt, Aktenvernichter geleert und Kartonagen beseitigt. Teppichböden werden durch tägliches Staubsaugen in benutzen Zimmern gepflegt.

Sanitäre Anlagen in Büros sollen ebenfalls täglich gereinigt werden. Hierzu gehört das einweichen von Bürsten und reinigen der Bürstenhalter. Die Toiletten werden gebürstet, Becken und Deckel nass abgewaschen und desinfiziert. Waschbecken, Armaturen und Spiegel werden gereinigt und poliert sowie Fliesen im Spritzbereich abgewaschen. Böden von Sanitäranlagen werden täglich nass geputzt, Seifen und Handtuchhalter werden gereinigt. Hinzu kommt das tägliche auffüllen von Papierbehältern, Seifenbehältern und Toilettenpapier.
Ist eine Küche enthalten, gehört Einräumen und Inbetriebnahme der Geschirrspülers sowie das aufräumen des Geschirrs nach dem Spülvorgang zur täglichen Unterhaltsreinigung. Thermoskannen werden von Hand gespült, Flaschen werden eingesammelt und in Kisten sortiert, hinzu kommt die Nassreinigung der Küchenmöbel und -böden.


Neben der täglichen Reinigung werden monatlich zusätzlich Arbeiten ausgeführt, wie z.B. in Büroräumen das abwaschen der Heizkörper und die Ganzreinigung der Regale, Büro- und Schranktüren. Nach Bedarf können zusätzlich das Absaugen der Polstermöbel und feucht reinigen der Stuhlbeine sowie die Innenreinigung der Küchenschränke und Kühlanlagen und das Abtauen und Reinigen des Kühlschranks durchgeführt werden.
In Sanitärräumen werden meist monatlich Fliesen und Türen komplett gereinigt.


Abgesehen von dieser exemplarischen Beschreibung einer Unterhaltsreinigung in Büros wird der genaue Umfang einer Unterhaltsreinigung immer mit dem Kunden auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt.

 

Lassen Sie sich unverbindlich und professionell von uns beraten. 
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Hier ein kurzer Überblick zu unseren Leistungen im Bereich Gebäudereinigung im privaten Bereich:


Dienstleistungen im privaten Bereich 


Alle Gebäudereinigungsleistungen , die Sie unserer Homepage entnehmen können, bieten wir natürlich auch im privaten Bereich an.

 
Ihr Zuhause ist bei uns in den richtigen Händen. Genießen Sie es, nach Hause zu kommen und einfach zu entspannen, ohne die lästige Hausarbeit verrichten zu müssen.

 
Die Glas & Gebäudereinigung Tummer bietet unseren Privatkunden ein durchdachtes und offenes Konzept zur Reinigung und Betreuung Ihrer Immobilie.

Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt, die durch externe Dienstleister erbracht werden, wie zum Beispiel die Wohnungsreinigung, das Rasenmähen oder die Betreuung von Familienangehörigen, können steuerlich abgesetzt werden. Konkret sind es 20 Prozent der Kosten von maximal 20.000 Euro, also 4000 Euro, die von der Steuerschuld abgezogen werden können. Einige Beispiele, was unter diese Regelung fällt sind:
Reinigungsarbeiten im Haus / Wohnung

Kochen, Waschen, Bügeln

Gartenpflege, z.B. Rasen mähen und Hecke schneiden

Einkaufen von Gegenständen des täglichen Lebens

Betreuung von Familienangehörigen (Beachte: Besteht die Haushaltsdienstleistung in der Betreuung von Kindern, ist zu beachten, dass die hierfür spezifischen Regelungen vorgehen und die hier dargestellte Abzugsfähigkeit von Haushaltsdienstleistungen nur nachrangig greift. Eine ausführliche Information zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ist über die seitliche Linkliste abrufbar).
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