Unterhaltsreinigung
Die Unterhaltsreinigung wird hierzulande definiert als sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Dabei können die Reinigungsarbeiten täglich, wöchentlich, monatlich oder auch in den individuell vom Kunden gewünschten Zeitabständen erfolgen.
Büroreinigung
Ist eine Küche enthalten, gehört Einräumen und Inbetriebnahme des Geschirrspülers sowie das Aufräumen des Geschirrs nach dem Spülvorgang zur täglichen Unterhaltsreinigung. Thermoskannen werden von Hand gespült, Flaschen werden eingesammelt und in Kisten sortiert, hinzu kommt die Nassreinigung der Küchenmöbel und -böden.
Büroreinigung mit Küche
Ist eine Küche enthalten, gehört Einräumen und Inbetriebnahme der Geschirrspülers sowie das Aufräumen des Geschirrs nach dem Spülvorgang zur täglichen Unterhaltsreinigung. Thermoskannen werden von Hand gespült, Flaschen werden eingesammelt und in Kisten sortiert, hinzu kommt die Nassreinigung der Küchenmöbel und -böden.
Neben der täglichen Reinigung werden monatlich zusätzliche Arbeiten ausgeführt, wie z.B. in Büroräumen das Abwaschen der Heizkörper und die Ganzreinigung der Regale, Büro- und Schranktüren. Nach Bedarf können zusätzlich das Absaugen der Polstermöbel und das Feuchtreinigen der Stuhlbeine sowie die Innenreinigung der Küchenschränke und Kühlanlagen und das Abtauen und Reinigen des Kühlschranks durchgeführt werden.
In Sanitärräumen werden meist monatlich Fliesen und Türen komplett gereinigt.
Abgesehen von dieser exemplarischen Beschreibung einer Unterhaltsreinigung in Büros wird der genaue Umfang einer Unterhaltsreinigung immer mit dem Kunden auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Lassen Sie sich unverbindlich und professionell von uns beraten.
Leistungen im Privatbereich
Alle Gebäudereinigungsleistungen, die Sie unserer Homepage entnehmen können, bieten wir natürlich auch im privaten Bereich an. Ihr Zuhause ist bei uns in den richtigen Händen. Genießen Sie es, nach Hause zu kommen und einfach zu entspannen, ohne die lästige Hausarbeit verrichten zu müssen.
Die Glas & Gebäudereinigung Tummer bietet unseren Privatkunden ein durchdachtes und offenes Konzept zur Reinigung und Betreuung Ihrer Immobilie.
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt, die durch externe Dienstleister erbracht werden, wie zum Beispiel die Wohnungsreinigung, das Rasenmähen oder die Betreuung von Familienangehörigen, können steuerlich abgesetzt werden. Konkret sind es 20 Prozent der Kosten von maximal 20.000 Euro, also 4000 Euro, die von der Steuerschuld abgezogen werden können.
Einige Beispiele, was unter diese Regelung fällt sind:
Reinigungsarbeiten
im Haus / Wohnung
Hausarbeiten
kochen, waschen & bügeln
Gartenpflege
z.B. Rasen mähen & Hecke schneiden
Einkaufen
von Gegenständen des täglichen Lebens